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Mindestanforderungen  an  die  Haltung  von  Reptilien - Arten
 Zur Haltung von Echsen

In den 1997 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen „Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien-Arten“ geht es bei weitem nicht nur um die vielzitierte ‚Mindestgröße für Terrarien’, sondern vielmehr auch um solche grundlegenden Themen wie Klimatisierung und Beleuchtung, Terrariengestaltung & Vergesellschaftung, Ernährung und Pflege der Tiere.  (siehe http://www.verbraucherministerium.de )

Klimatisierung und Beleuchtung
Entsprechend der artspezifischen Bedürfnisse von ectothermen (wechselwarmen) Tieren ist für eine an den ursprünglichen Herkunftsgebieten orientierte Klimatisierung Sorge zu tragen. Insbesondere gilt es, dass Mikroklima des natürlichen Habitats zu berücksichtigen.
Dazu gehören Temperaturzonen (Minimal- bis Maximaltemperatur) eines gut durchdachten Platzes mit Berücksichtigung der Vorzugstemperatur, bei vielen Arten ist eine an Licht gekoppelte Strahlungswärme nötig (Sonnenplatz lokal). Eine Nachtabsenkung bzw. Winterruhe ist oftmals ebenfalls erforderlich.

Auch eine der ursprünglichen Heimat angepasste Beleuchtungsintensität und entsprechende relative Luftfeuchte muss berücksichtigt werden. Die Überprüfung der Temperatur- und Luftfeuchte ist mit geeigneten Messgeräten zu überprüfen. Terrarien sollten mindestens 2 Lüftungsflächen vorweisen (unten und oben, siehe sogenannter Kamin- bzw. Sogeffekt).
Dass von eingebrachten Einrichtungsgegenständen keine Verletzungs- oder Verbrennungsgefahr ausgehen darf, versteht sich von selbst !

Terrariengröße und Terrariengestaltung
Auch für das Einrichten des künstlichen Wohnraumes für Echsen gibt es Vorgaben. Bodengrund ist in ausreichender Höhe (insbesondere für grabende oder wühlende) Echsen einzubringen, für kletternde Arten Äste und Zweige entsprechend der Tiergröße dimensioniert, Pflanzen (auch zur Herstellung des Mikroklima) und/oder Felsen.
Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten sind (für jedes Tier) zu gewährleisten, evt. Sichtschutz einzurichten.
Vergesellschaftung verschiedener Arten ist nur zulässig, wenn die Haltungsparameter deckungsgleich sind und Tiere sich nicht gegenseitig stressen oder eine Gefahr füreinander sind (vergleichbare Tiergröße, keine Prädatoren, ....).
Je nach Reptilienart, – ob Boden-, Fels- oder Baumbewohner -, sind Mindestgrößen der Gehege festgeschrieben. Die angegebenen Berechnungsformeln beziehen sich bei Echsen auf die Kopfrumpflänge (KRL) und gelten für ein Paar (bzw. bei solitärlebenden Arten ein Einzeltier). Für jedes weitere Tier sind 15 % hinzu zu rechnen.
Für Aufzucht, Winterruhe und andere Ruhephasen, Krankheiten und kurzfristige Abtrennungen, Börsen und Verkaufsräumen gelten andere Bestimmungen. (siehe auch: BNA-Richtlinien )

Meines Erachtens sind allerdings die Angaben zur Größenordnung von Terrarien für einige Gattungen als Grenze zur Tierquälerei zu werten. Zum einen wird der unterschiedliche Bewegungsdrang unserer Pfleglinge kaum berücksichtigt, zum anderen können die Tiere in arg beengtem Raum selten ihr komplettes Verhaltungsspektrum an den Tag legen. Schon aus rein egoistischer Sicht bevorzuge ich meist um einiges größere Behälter, damit ich möglichst viel Aktivität meiner Pfleglinge beobachten kann. Angemessener erscheint mir, zumindest die Gesamtlänge der Echsen als Faustformel für einen Mindestbehälter zu nehmen.
Bei beabsichtigter Haltung sehr kleiner Echsen, empfehle ich persönlich, besonders auch Einsteigern, in die Terraristik ein Terrarium mit einer MINDESTkantenlänge von 60 cm, damit die erforderlichen Klimazonen geschaffen werden können.

Pflege und Ernährung
Sauberkeit und hygienische Haltung, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle und gegebenenfalls die Veranlassung nötiger Behandlungsmaßnahmen sind Grundvoraussetzungen der Pflege von Reptilien.

Artgerechte Ernährung beinhaltet -neben der Berücksichtigung von insectivorer/carnivorer, herbivorer (pflanzlicher) oder abivorer (gemischter) Ernährungsweise- den spezifischen Bedürfnissen der Pfleglinge entsprechende Versorgung mit mineralien-, vitamin- und ballaststoffhaltiger Nahrung bzw. zusätzlichen Nahrungsergänzungsmitteln. Für eine artgerechte Wasseraufnahme ist zu sorgen.

Agame Gecko Leguan

Was mich beim Lesen des Gutachtens positiv überrascht hat, ist die oben angeschnittene Themenvielfalt. Es geht beileibe nicht nur um die von uns immer wieder herangezogene Richtlinien zur Mindest-Terrariengröße, sondern viel mehr gehört zu den Anforderungen des Gesetzgebers an Reptilienhalter auch eine gewisse technische Ausstattung und vor allem ein 'Zwang zur Vorkenntnis'. Da heißt es beispielsweise:

„Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden.
Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) Anfänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekennzeichnet. (...) 

Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteratur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet.“   (Quelle:  BM für Verbraucherschutz, Ernährung & Forsten)

Wir müssen uns natürlich bewusst sein, dass durch Erfüllung der staatlichen Vorgaben kein Reptil annähernd artgerecht gehalten wird. Dennoch lässt sich mit dieser Grundlage meiner Meinung nach gut arbeiten. Es kann natürlich nicht darum gehen, unbedarfte Neulinge als Gesetzesbrecher an den Pranger zu stellen, doch Hinweise auf den umfassend(er)en Inhalt als Leitfaden schaden sicher nicht.
Ebenso wichtig ist natürlich die entsprechend zuständigen Ämter für die Rechte der Tiere zu sensibilisieren. Auch dort liegt ja nun noch einiges mangels Fachwissen im Argen. Letztendlich zeigen die aktuellen Diskussionen in verschiedenen Bundesländern, dass der Gesetzgeber nicht auf Aufklärung zur Haltung setzt, sondern wieder einmal per Verschärfungen und Verbot auch gewissenhafte Halter 'mitbestraft' werden sollen.
© 2007 Gabriele Lehmann TerraSauria-Team
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